Hat sich der Sportchef sich diesem Entscheid unterzuordnen? In diesem Fall Ja und zwar ganz klar zu 100%. Er kann im VR ja auch intervenieren, letztlich muss er den Entscheid aber akzeptieren. Sonst hat er seine Kompetenzen gegenüber Stufe VR und Geschäftsführer krass überschritten.
Darf der zuständige Verwaltungsrat Ressort Sport in diesem Fall einschreiten? Als Unternehmer ganz klar ja, er als Kontrollorgan muss rechtens sogar! weil es ein strategischer Entscheid vom VR war!!Hat sich der Sportchef sich diesem Entscheid unterzuordnen? In diesem Fall Ja und zwar ganz klar zu 100%. Er kann im VR ja auch intervenieren, letztlich muss er den Entscheid aber akzeptieren. Sonst hat er seine Kompetenzen gegenüber Stufe VR und Geschäftsführer krass überschritten.
Egal ob gut oder nicht, ein VR Entscheid ist ein VR Entscheid.
BZ: ...Jakob sagt, dem Sportchef werde nicht ins Handwerk gepfuscht... wäre es nach Brügger gegangen, hätte mit den Gesprächen nicht zugewartet werden müssen...